Hausordnung/ AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Zimmern sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen der Zimmervermietung „Haus am See“, Römerstr. 57a, 50189 Elsdorf und seinen Gästen.

 

 

 

 

 

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
  3. Reservierte und seitens des Vermieters bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 13:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 16:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Bei verspäteter Ankunft und- oder vorzeitiger Abreise wird kein Abzug des Preises gewährt.
  4. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  5. Die Mietpreise sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, bis 7 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Zimmerreservierung zu stornieren und eine Rechnung für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer gemäß der Stornobedingungen zu stellen.
  6. Eine Stornierung ist bis 4 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen möglich, danach werden 80 % der bestellten/ reservierten Leistungen in Rechnung gestellt.
  7. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, etc.) kann der Vermieter jede Reservierung ohne die Leistung von Schadensersatz absagen.
  8. Pflichten des Mieters:
    1. Die Unterkunft ist so zu verlassen, wie Sie vorgefunden wurde. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Verschmutzte Schuhe sind vor Betreten der Unterkunft auszuziehen. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Vertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
    2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    3. Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung so hat er kein Recht auf Mietminderung.
    4. Alle Fenster und Türen sind vor Verlassen der Unterkunft zu schließen. Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls, kann keinerlei Haftung getragen werden. Kontrollieren Sie, ob jegliche Lichter sowie der Herd und Backofen ausgeschaltet sind.
    5. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten in Höhe von 50,00 € vom Mieter zu tragen.
    6. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände und Garderobe. Bitte benutzen Sie den kostenfreien Tresor in Ihrem Zimmer.
    7. Die Räumlichkeiten sind täglich für ca. 10 Minuten zu lüften und die Heizkörper während dieser Zeit abzustellen.
    8. Das Rauchen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Rauchverbots sind die Kosten in Höhe von 100,00 € für eine Komplettreinigung vom Mieter zu tragen.
    9. Das Geschirr muss vom Gast gespült hinterlassen werden. Übrig gebliebene Essensreste sind zu entsorgen und der Kühl- und Gefrierschrank ist vor Abreise zu räumen. Die Mikrowelle muss bei der Abreise gereinigt sein. Bei Nichtbefolgen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € nachgefordert.
    10. Der Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu trennen (Küche). Sind die Mülleimer voll, sind diese in den entsprechenden Behältnissen bei den Mülltonnen zu entleeren.
    11. Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Eine Nachtruhe ist täglich zwischen 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten.
  9. Kündigung durch die Pension:

Die Zimmervermieterin ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung ihres den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Unterkunft schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.